Die Unternehmen werden bis zum 31. Dezember 2020 von der „Teilnahmegebühr“ der Dienstleistungscharta von PromPerú befreit, um die negativen Auswirkungen des Coronavirus (Covid-19) auf Export und Tourismus zu mildern.
Dies geht aus der Resolution der Generaldirektion Nr. 055-2020-PROMPERÚ/GG hervor, die gestern in der offiziellen Zeitung El Peruano veröffentlicht wurde und die den freien Zugang peruanischer Unternehmen zu den von PromPerú auf nationaler und internationaler Ebene durchgeführten Werbeaktivitäten genehmigt, um die wirtschaftliche Reaktivierung zu unterstützen.
Die Regel legt fest, dass von jetzt an bis zum Ende des Jahres Unternehmen von der Anforderung der „Zahlung der Teilnahmegebühr“ befreit sind, um Zugang zu den Dienstleistungen zu erhalten, die in der Dienstleistungscharta von Promperu, Sektionsdirektion für Tourismusförderung und Sektionsdirektion für Exportförderung, enthalten sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass solche Dienstleistungen, die der Charta der Dienstleistungen von PromPerú entsprechen
a) Service Nr. 1: Teilnahme an internationalen Tourismusmessen.
b) Dienst Nr. 2: Teilnahme an internationalen Tourismus-Workshops
c) Dienstleistung Nr. 5: Route der touristisch-kommerziellen Wettbewerbsfähigkeit
d) Service Nr. 1: Teilnahme an internationalen Exportmessen.
e) Dienst Nr. 2: Teilnahme an Business Roundtables
f) Dienst Nr. 5: GloBus-Programm: Geschäfte mit Deutschland machen
Quelle: Turiweb